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   VGH Bayern, 29.09.2004 - 1 CS 04.340   

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VGH Bayern, 29.09.2004 - 1 CS 04.340 (https://dejure.org/2004,7100)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.09.2004 - 1 CS 04.340 (https://dejure.org/2004,7100)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. September 2004 - 1 CS 04.340 (https://dejure.org/2004,7100)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überbaubarkeit von Wegeflächen; Abstandsflächenrechtliche Aufteilung von nicht überbaubaren Flächen; Vorrang der Eigentumsgarantie vor dem Gleichbehandlungsgrundsatz; Einhaltung von Abstandsflächen bei der Überdachung einer Tiefgaragenzufahrt

  • Judicialis

    BayBO Art. 6 Abs. 1 Satz 1; ; BayBO Art. 6 Abs. 2 Satz 1; ; BayBO Art. 6 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1; ; BayBO Art. 6 Abs. 9; ; BayBO Art. 7 Abs. 4 Satz 1; ; BayBO Art. 7 Abs. 4 Satz 2... ; ; BayBO Art. 7 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 Alt. 2; ; BayBO Art. 6 Abs. 7; ; BayBO Art. 52 Abs. 6 Satz 1; ; BV Art. 103 Abs. 1; ; BV Art. 118 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht - Abstandsflächenvorschriften; Berechtigter bei nicht überbaubaren Flächen; abstandsflächenrechtliche Zuordnung nicht überbaubarer Flächen auf Nachbargrundstücke; Lückenschließung; Tiefgarageneinfahrt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zuordnung nicht überbaubarer Flächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 389
  • BauR 2005, 1148
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 16.07.2001 - 14 ZS 01.1636
    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2004 - 1 CS 04.340
    Die Miteigentümer können zivilrechtlich im Innenverhältnis und gegenüber anderen durchsetzen, dass Lage und Funktion der Wegefläche nicht geändert werden (BayVGH vom 14.7.1993 Nr. 1 CS 93.1779 Seite 7; vom 16.7.2001 Nr. 14 ZS 01.1636 Seite 5; Lechner in Simon/Busse, BayBO, Art. 7 RdNr. 557; Jäde, BayVBl 2003, 102).

    Auf eine private Wegefläche, an die auf der einen Seite bebaubare Grundstücke der Miteigentümer dieser Fläche grenzen und auf der anderen Seite Grundstücke Dritter, dürfen sich somit ausschließlich die Abstandsflächen von Gebäuden auf den "Eigentümergrundstücken" erstrecken und nicht auch von Gebäuden auf den "Drittgrundstücken" (vgl. BayVGH vom 16.7.2001 Az. 14 ZS 01.1636 Seite 5).

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2004 - 1 CS 04.340
    Diese darf nicht weiter gehen, als es der Zweck der Regelung erfordert (BVerfG vom 2.3.1999 BVerfGE 100, 226/241).
  • VGH Bayern, 16.03.2021 - 15 CS 21.544

    Erfolgloses Nachbareilverfahren wegen Baugenehmigung und Befreiungen

    Der Senat weist für das Hauptsacheverfahren darauf hin, dass die Anwendung des Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO auf eine Fläche einzelfallbezogen - unter der Prämisse, dass die Bebaubarkeit des benachbarten Grundstücks faktisch oder aufgrund rechtlicher Regelungen auf Dauer ausgeschlossen ist - in Betracht kommen kann, wenn diese als Zufahrt genutzt werden muss, um die straßenmäßige Erschließung eines Grundstücks sicherzustellen und wenn im Falle einer Bebauung diese Zuwegung vereitelt würde (BayVGH, B.v. 14.7.1993 - 1 CS 93.1779 - BeckRS 1993, 10831; B.v. 16.7.2001 - 14 ZS 01.1636 - juris Rn. 10; B.v. 29.9.2004 - 1 CS 04.340 - NVwZ-RR 2005, 389 = juris Rn. 18 ff.; B.v. 30.4.2007 - 1 CS 06.3335 - NVwZ-RR 2008, 80 = juris Rn. 22; B.v. 23.8.2010 - 2 ZB 10.1216 - juris Rn. 14; B.v. 22.2.2011 - 2 ZB 10.874 - juris Rn. 3; Hahn in Simon/Busse, BayBO, Stand: Oktober 2020, Art. 6 Rn. 78, 105 f.; Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 6 Rn. 61; vgl. aber BayVGH, B.v. 3.2.2009 - 9 ZB 07.1153 - juris Rn. 3 f. sowie Molodovsky/Famers/Waldmann, BayBO, Stand: Sept. 2020, Art. 6 Rn. 100, wonach a l l e i n die Eintragung eines Geh- und Fahrtrechts für die Anwendung des Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO nicht genügt).

    Die abstandsrechtlichen Vorschriften dienen daher insgesamt nicht dem Schutz des Eigentümers eines aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht überbaubaren Grundstücks (BayVGH, B.v. 29.9.2004 a.a.O. juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 16.03.2021 - 15 CS 21.545

    Nachbarantrag gegen Baugenehmigung für die Errichtung einer Garage mit

    Der Senat weist für das Hauptsacheverfahren darauf hin, dass die Anwendung des Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO auf eine Fläche einzelfallbezogen - unter der Prämisse, dass die Bebaubarkeit des benachbarten Grundstücks faktisch oder aufgrund rechtlicher Regelungen auf Dauer ausgeschlossen ist - in Betracht kommen kann, wenn diese als Zufahrt genutzt werden muss, um die straßenmäßige Erschließung eines Grundstücks sicherzustellen und wenn im Falle einer Bebauung diese Zuwegung vereitelt würde (BayVGH, B.v. 14.7.1993 - 1 CS 93.1779 - BeckRS 1993, 10831; B.v. 16.7.2001 - 14 ZS 01.1636 - juris Rn. 10; B.v. 29.9.2004 - 1 CS 04.340 - NVwZ-RR 2005, 389 = juris Rn. 18 ff.; B.v. 30.4.2007 - 1 CS 06.3335 - NVwZ-RR 2008, 80 = juris Rn. 22; B.v. 23.8.2010 - 2 ZB 10.1216 - juris Rn. 14; B.v. 22.2.2011 - 2 ZB 10.874 - juris Rn. 3; Hahn in Simon/Busse, BayBO, Stand: Oktober 2020, Art. 6 Rn. 78, 105 f.; Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 6 Rn. 61; vgl. aber BayVGH, B.v. 3.2.2009 - 9 ZB 07.1153 - juris Rn. 3 f. sowie Molodovsky/Famers/Waldmann, BayBO, Stand: Sept. 2020, Art. 6 Rn. 100, wonach a l l e i n die Eintragung eines Geh- und Fahrtrechts für die Anwendung des Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO nicht genügt).

    Die abstandsrechtlichen Vorschriften dienen daher insgesamt nicht dem Schutz des Eigentümers eines aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht überbaubaren Grundstücks (BayVGH, B.v. 29.9.2004 a.a.O. juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 07.02.2020 - 15 CS 19.2013

    Erfolgreicher Eilantrag der Nachbarn gegen Neubau eines Bürogebäudes -

    In diesem Fall wird die nicht überbaubare Wegefläche in vollem Umfang den Eigentümern des Privatgrundstücks und ihren Baugrundstücken zugeordnet, weil - anders als bei gewidmeten Straßen (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayBO) - nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Eigentümer des Wegegrundstücks allen an den Privatweg angrenzenden Grundstücken eine Abstandsflächenübernahme einräumen wollten (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2004 - 1 CS 04.340 - NVwZ-RR 2005, 389 = juris Rn. 23 ff.; Dhom/Franz/Rauscher, in Simon/Busse, BayBO, Stand: Dezember 2019, Art. 6 Rn. 79).
  • VGH Bayern, 15.12.2008 - 22 B 07.143

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für Betrieb im

    Dem Eigentümer eines nicht überbaubaren Grundstücks ist eine abstandsflächenrechtliche Inanspruchnahme seines Grundstücks durch Nachbarn wegen des Verbots der Überdeckung von Abstandsflächen nur zuzumuten, wenn anzunehmen ist, dass sein Grundstück auch in Zukunft unbebaubar bleibt (vgl. BayVGH vom 29.9.2004 NVwZ-RR 2005, 389).
  • VG München, 10.10.2023 - M 8 SN 23.4183

    Nachbareilantrag, Verstoß gegen Abstandsflächenvorschriften, Keine Anwendung des

    Da Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO nicht regelt, welchen Grundstücken in welchem Umfang das nicht überbaubare Grundstück abstandsflächenrechtlich zugeordnet ist, wird das Wegegrundstück in entsprechender Anwendung von Art. 6 Abs. 2 S. 2 BayBO im Regelfall den benachbarten bebaubaren Grundstücken zu gleichen Teilen zugeordnet (Hahn, in Busse/Kraus, Bayerische Bauordnung, Stand: Februar 2023, Art. 6 Rn. 91; BayVGH, B.v. 29.9.2004 - 1 CS 04.340 - juris Rn. 25).

    In solchen Fällen ist die nicht überbaubare Fläche in vollem Umfang dem Eigentümergrundstück zugeordnet, sodass sich nur die Abstandsflächen der Gebäude auf den Eigentümergrundstücken auf die Wegefläche erstrecken dürfen, nicht auch die von Gebäuden auf angrenzenden Drittgrundstücken (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2004 - 1 CS 04.340 - juris Rn. 23 zu Art. 7 Abs. 5 Satz 1 BayBO 1998; U.v. 4.8.2011 - 2 B 09.2330 - juris Rn. 46; zu Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO: BayVGH, B.v. 2.5.2022 - 2 ZB 22.1730 - juris Rn. 6; B.v. 7.2.2020 - 15 CS 19.2013 - Rn. 43; VG München, U.v. 2.5.2022 - M 8 K 20.3395 - juris Rn. 39).

    Der Zweck der Regelung, nicht überbaubare Grundstücke nach Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO bebaubaren Grundstücken zuzuordnen, wenn dies mit dem Schutzzweck des Abstandsflächenrechts vereinbar ist, findet dort seine Grenze, wo das Wegegrundstück einem angrenzenden Grundstück des Eigentümers zugeordnet werden kann und dieser mithin die in seinem Eigentum stehende Wegefläche umfänglich für seine eigenen Abstandsflächen nutzen kann (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2004 - 1 CS 04.340 - juris Rn. 25 f.).

  • VGH Bayern, 30.04.2007 - 1 CS 06.3335

    "Fiktive" Wand und Dachvorsprung

    Besondere Eigentumsverhältnisse, die ausnahmsweise eine andere Zuordnung gebieten (vgl. BayVGH vom 29.9.2004 - 1 CS 04.340 - Juris), liegen nicht vor.
  • OVG Saarland, 24.09.2012 - 2 A 223/12

    Verlagerung der Abstandsflächen auf das Nachbargrundstück

    Diese Grundsätze liegen schließlich auch dem Beschluss des VGH München vom September 2004(vgl. VGH München, Beschluss vom 29.9.2004 - 1 CS 04.340 -, BRS 67 Nr. 133) zugrunde.
  • VGH Bayern, 04.08.2011 - 2 B 09.2330

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Gebietsbewahrungsanspruch; kein Dorfgebiet;

    Grenzen aber an einer Seite Grundstücke der Eigentümer der nicht überbaubaren Fläche und auf der gegenüberliegenden Seite Grundstücke von Dritten an, ist die nicht überbaubare Fläche in vollem Umfang den Eigentümergrundstücken zuzuordnen (vgl. BayVGH vom 29.9.2004 Az. 1 CS 04.340 NVwZ-RR 2005, 389).

    Dieses Recht steht den Eigentümern der nicht überbaubaren Fläche aber jeweils nur für den ihrem bebaubaren Grundstück vorgelagerten Teil einer - wie vorliegend - Wegfläche zu (vgl. BayVGH vom 29.9.2004 a.a.O. S. 390).

  • VGH Bayern, 22.02.2011 - 2 ZB 10.874

    Abweichung; Nachbar; fehlende Bebaubarkeit einer Zufahrt

    Ein Grundstück kann jedoch aus rechtlichen Gründen auch dann nicht überbaut werden, wenn aufgrund besonderer rechtlicher Umstände anzunehmen ist, dass auf ihm nicht nur gegenwärtig, sondern auf nicht absehbare Zeit abstandsflächenpflichtige Anlagen nicht errichtet werden dürfen (vgl. BayVGH vom 14.7.1993 Az. 1 CS 93.1779; vom 29.9.2004 Az. 1 CS 04.340 - juris; vom 23.8.2010 Az 2 ZB 10.1216 - juris).

    Dies folgt aus einer entsprechenden Anwendung des Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayBO, dem zufolge in die Abstandsflächen (u.a.) öffentliche Verkehrsflächen zur Hälfte "eingerechnet" werden (vgl. zu Art. 6 Abs. 7 BayBO 1998 BayVGH vom 29.9.2004 a.a.O.; vom 30.4.2007 Az. 1 CS 06.3335, BauR 2008, 496).

  • VG München, 16.08.2023 - M 9 SN 23.1436

    Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung, Abstandsflächen, Privates

    Zwar sind bei nicht überbaubaren Flächen privater Grundstücke diese abstandsflächenrechtlich grundsätzlich - dem Rechtsgedanken des Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayBO entsprechend und mit Blick vor allem auf den grundrechtlichen Gleichheitssatz (Art. 118 Abs. 1 BV, Art. 3 Abs. 1 GG) - den benachbarten bebaubaren Grundstücken zu gleichen Teilen zugeordnet und dürfen somit jeweils bis zur Mitte für Abstandsflächen beansprucht werden (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2004 - 1 CS 04.340 - juris Rn. 23).

    Nicht überbaubare Grundstücksflächen stehen daher, wenn ein Grundstück desselben Eigentümers angrenzt, nur diesem für Abstandsflächen zur Verfügung (vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2023 - 2 ZB 22.1730 - juris Rn. 6; B.v. 29.9.2004 - 1 CS 04.340 - juris Rn. 23 ff., insbesondere Rn. 25 f.).

  • VG München, 02.05.2022 - M 8 K 20.3395

    Erfolglose Nachbarklage gegen Mehrfamilienhaus - Einhaltung der Abstandsfläche

  • VG Augsburg, 19.08.2016 - Au 5 K 15.1551

    Nicht überbaubarer Teil eines Nachbargrundstücks

  • VGH Bayern, 07.08.2009 - 15 B 09.1239

    Sichtschutzwand; Abstandsflächen; Abweichung von nachbarschützenden und nicht

  • VGH Bayern, 26.09.2007 - 1 B 05.2572

    Grenzgebäude; Bestimmbarkeit des Inhalts einer Baugenehmigung; Wiedererrichtung

  • VGH Bayern, 19.04.2023 - 2 ZB 22.1730

    Erfolglose Nachbarklage - Einhaltung von Abstandsflächen

  • VG München, 07.10.2010 - M 11 K 09.4004

    Nachbarklage; Abstandsflächen; Rücksichtnahmegebot; abstandsflächenwidriger

  • VG Würzburg, 02.02.2010 - W 4 S 10.13

    Einstweiliger Rechtsschutz; Nachbarklage; Reihenhausbebauung; Abstandsflächen;

  • VG München, 21.09.2009 - M 8 K 08.6214

    Beschränkung der Klage auf vorherigen Hilfsantrag als nunmehrigen Hauptantrag ist

  • VGH Bayern, 03.02.2009 - 9 ZB 07.1153

    Nachbarklage; Abstandsfläche; Grenzanbau; Geh- und Fahrtrecht; dauerhafte

  • VG München, 22.07.2010 - M 11 K 09.5890

    Abstandsfläche; tatsächliche Unbebaubarkeit eines Nachbargrundstücks; faktisches

  • VG Augsburg, 17.09.2008 - Au 5 S 08.976

    Zulässigkeit der Inanspruchnahme des Schmalseitenprivilegs vor zwei Außenwänden

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